Ich habe mich immer gefragt, wie so etwas läuft. Vielleicht so: Abgeordnete, von denen man nie wirklich etwas gehört hat, sitzen in ihren Büros und denken sich absurde Dinge aus. Und sie haben Geduld. Denn sie wissen: Sie müssen ihre krude Idee zum perfekten Zeitpunkt lancieren. Zum Beispiel in der Ferienzeit, wenn kein Pressereferent sie schützen kann und wir Journalisten dankbar um jede noch so blöde Geschichte sind. Dann bekommen sie ihre von Andy Warhol prophezeite Viertelstunde Ruhm. Dann laufen ihre Namen durch die Breaking-News-Laufbänder der Nachrichtensender. Dann berichtet BILD auf der “Eins” und Spiegel Online widmet ihnen 93 Kilobyte Speicherplatz.

In etwa so könnte es gelaufen sein, als die Kinderkommission des Deutschen Bundestags zunächst verlauten ließ, Überraschungseier seien zu verbieten, weil die Kombination von Nahrungsmittel und Spielzeug gefährlich sei: Kinder könnten die Spielsachen verschlucken. Sie, die Kinder, würden nicht zwischen Lebensmitten und Spielzeug unterscheiden, wurde das Kommissionsmitglied Miriam Gruß am 7. August 08 von SpON zitiert.
Es folgte ein offenbar so großer öffentlicher Aufschrei, dass man noch am selben Tag zurückruderte und sich erheblich missverstanden fühlte. Sinngemäß: Nee, also so war das ja nu’ nicht gemeint, aber ein Warnhinweis müsse schon drauf, auf die Packung. Das rückt mir doch gleich die schwarz-weißen Aufdrucke auf den Zigarettenschachteln ins Gedächtnis. Was werden wir also demnächst auf Ü-Eiern zu lesen haben…? Warnungen wie:
Falscher Ü-Ei-Genuss kann zu einem qualvollen Erstickungstod führen.
Oder:
Schlagen Sie ihr plärrendes Balg lieber als es an einem Ü-Ei verrecken zu lassen.
So etwa? Drastisch sollen die Hinweise ja sein. Mahnend. Abschreckend. Spielverderbend.
Jetzt mal ernsthaft: Wer kennt einen Fall, in dem ein Kind an einer Ü-Ei-Figur oder einer Müsli-Packungs-Beilage erstickt ist? Wäre es so gewesen, hätte es einen medialen Riesenhype gegeben und die Hersteller wären milliardenschwer auf Schadenersatz verknackt worden. Mindestens. Diese Kindermörder. Na gut, wohl nicht, wir sind ja nicht in USA, wo Ü-Eier und Artverwandte wegen Dummheit der Bevölkerung ohnehin verboten sind. Gemeinwohlmeinender Selbstschutz sozusagen. Wären Ferrero & Co. hierzulande wohl nicht gleich arm geworden, so hätten sie zumindest die gesamteuropäische Moralkeule über die Birne gezogen bekommen. Aber trotz Abermillionen verkaufter Ü-Eier ist dergleichen nie passiert. Nehme ich mal an. Denn als bekennender Verschwörungstheoretiker komme ich natürlich umgehend auf die Idee, dass die Nahrungsmittelindustrie jedem Elternpaar, dessen Kind an Spielzeug erstickt, freiwillig Unsummen an Schweigegeld in den Rachen steckt und gleichzeitig auch Staatsanwaltschaften besticht, um weiterhin ungefährdet Milliardenumsätze und Millionengewinne einfahren zu können – mit dem schmutzigen Süßwaren-Spielzeug-Geschäft.
Oder – es ist am Ende halt doch wirklich noch nie was passiert. Und dann, in Gottes Namen, vertrauen wir doch einfach den empirischen Ergebnissen eines 34 Jahre andauernden, nahezu weltweiten Feldversuchs: Eltern (und Kinder!) können offenbar doch einigermaßen verantwortungsvoll mit Spielzeug aus Überraschungseiern umgehen. Regelungsbedarf ist insofern obsolet. Das ist nun so kompliziert ausgedrückt, dass auch Bundespolitiker das begreifen sollten. Oder einfacher ausgedrückt: Lasst uns das Ü-Ei. Danke.
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